Jugendschutz

 

Der Schutz unserer Jugend wird bei unserem Musikfest natürlich beachtet. Daraus ergeben sich ein paar Regeln, die wichtig sind zu wissen. Entsprechend dem Alter sind die Eintrittsarmbänder farblich gekennzeichnet.

Du brauchst den Partypass!

 Für Informationen hier klicken

Damit wir am Eingang lange Schlangen vermeiden können, haltet bitte vorab den Ausweis und – falls ihr noch unter 18 Jahren seid – einen ausgefüllten PartyPass zur Alterskontrolle bereit. Wir werden am Eingang den ausgefüllten PartyPass einbehalten und euch diesen beim Verlassen des Festgeländes wieder aushändigen.

Wichtig!

  • Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitperson keinen Zutritt
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis 24:00 Uhr bleiben. Dazu wird euer Personalausweis und PartyPass benötigt.
    Solltet ihr mit Begleitperson und gültiger Erziehungsbeauftragung kommen, könnt ihr entsprechend länger bleiben. Hierzu brauchen wir unbedingt eine Ausweiskopie eurer Erziehungsberechtigten. Weiterhin kann die Erziehungsbeauftragung nur für einen Jugendlichen unter 18 übernommen werden.

Selbstverständlich gilt das Jugendschutzgesetz

  • Jugendliche unter 16 Jahren
    erhalten keine Getränke und Lebensmittel die Alkohol enthalten. Es ist euch auch nicht gestattet, dieses in der Öffentlichkeit zu euch zu nehmen.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
    erhalten keine Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten, z.B. Schnaps, Goaß etc. Es ist euch auch nicht gestattet, dieses in der Öffentlichkeit zu euch zu nehmen. Alkoholhaltige Getränke wie Bier sind – in Maßen konsumiert – erlaubt.
Download
Erziehungsbeauftragung
Erziehungsbeauftragung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 68.4 KB
Download
Jugendschutz verständlich erklärt
jugendschutz-verstaendlich-erklaert.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.1 MB